Keine Angst vor neuen Feinstaub-Regelungen. Vor 2014 wird ihre Anwendung nicht zwingend. Altanlagen mit Bestandsschutz sind nicht betroffen.
Holz und Holzpellets sind umweltfreundliche, nachwachsende Brennstoffe. Sie setzen beim Verbrennen nicht mehr CO2 frei, als beim Wachstum der Pflanze gebunden wurde (CO2 Kreislauf). Gleichzeitig vermindern sie die Abhängigkeit von importierten Energieträgern wie Gas und Heizöl.
Kritisch ist bei der Verbrennung von Festbrennstoffen jedoch der in technisch veralteten Feuerstätten entstehende Feinstaub.
Wer jetzt einen Kamin-, Kachelofen oder eine Pelletheizung kauft, sollte gezielt nach Anlagen mit niedrigem Feinstaub- und CO2–Ausstoß fragen.
Diese Anforderungen erfüllen bereits Geräte der unteren Preisklassen z.B. auch Geräte aus dem Baumarkt. Kennzeichen für - über die Normkennzeichnung hinausgehende - Qualitätsmerkmale sind die Qualitätssiegel DINplus, Blauer Engel und das EFA-Siegel.
| Datum auf dem Typschild | Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme |
|---|---|
| bis einschließlich 31.12.1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31.12.2014 |
| 01.01.1975 - 31.12.1984 | 31.12.2017 |
| 01.01.1985 – 31.12.1994 | 31.12.2020 |
| 01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung | 31.12.2024 |
Quelle: www.bmu.de
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