Deutschlandfeger.de informiert über die neue, seit 22.März 2010 gültige Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).
Neue Messintervalle bei Gas- und Ölfeuerungsanlagen - Umweltschutzmessung und Sicherheitsprüfung
UMWELTSCHUTZMESSUNG
Bisher war es so, das die zuständigen Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger jährlich die sogenannte Bundesimmissionsschutzmessung an den Gas- und Ölfeuerungsanlagen vorgenommen haben, um den Abgasverlust, welcher vom Gesetzgeber begrenzt ist zu überprüfen.
Wichtig dabei ist der Aspekt der Energieeinsparung und des Umweltschutzes.
Durch immer fortschrittlichere Techniken an Feuerstätten hat der Staat nun die Messintervalle der sogenannten Umweltschutzmessung (früher BImSch-Messung) gestreckt.
Dies bedeutet, das die "Umweltschutzmessung" künftig je nach Baujahr der Feuerstätten nur noch alle 3 Jahre bzw. alle 2 Jahre vorgenommen wird.
Dabei unterscheidet man Feuerstätten, welche älter als 12 Jahre sind bzw. Feuerstätten welche im Sinne des Gesetzgebers noch jung, also unter 12 Jahre alt sind; d.h. Hausbesitzer mit noch neueren Heizungen können sich freuen, wenn die "Umweltschutzmessung" nur noch alle 3 Jahre auf der Messbescheinigung steht und sich dies teilweise auch in den Rechnungsbeträgen widerspiegelt, sollte man nur in Besitz einer Gas- oder Ölheizung sein.
Soweit zur Umweltschutzmessung, welche in der gültigen BImSchV geregelt ist.
SICHERHEITSPRÜFUNG
Die sogenannte Sicherheitsprüfung, welche, in der seit Januar 2010 gültigen und einheitlichen Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt ist wird von der Schornsteinfegerin bzw. dem Schornsteinfeger regelmäßig 1mal im Jahr durchgeführt (ausgenommen z.B. Brennwertfeuerstätten)
Diese Prüfung beinhaltet z.B. die Kontrolle des freien Abzugs der Abgase von Feuerstätten (Abgaswegeüberprüfung) und eine Kohlenmonoxidmessung (CO).
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